Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspiel(s)buch

Kirchspiel(s)buch

, n.

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Aufzeichnung und Register über Rechtshandlungen in einem Kirchspiel 
  • soll zu dem verkauften guthe ... fried und bann gethan ... und ferner ins kirchspielbuch, so fern der kaͤufer solches erfordert, aufgezeichnet ... werden
    1583 HadelnLR.(Spangenb.) II 11
  • damit die unrichtigkeit ... der register ... gehoben werde, so sollen ... die kirchspiels-buͤcher auf einen fuß gefuͤhret ... werden
    1757 CCHolsat. Nebenbd. II 1449