Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspielsdeputierte

Kirchspielsdeputierte

, m.

Abgeordneter eines Kirchspiels 
  • haben wir hier über dieses kirchspiels unstreitiges uhraltes recht abgefaßt und ihnen ... mitgetheilet, auch zu verhüthung allen verdachts nebst uns juraten von den deichgeschwornen und kirchspiels-deputirten es zugleich mit unterzeichnen lassen
    1649 SammlVerordnHannov. I 584
  • 1744 Ostfriesland/ActaBoruss.BehO. VI 2 S. 821
  • 1830 Botzenhart,Frhr.v.Stein VII 242