Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspielsgevollmächtig(t)e
Artikel davor:
Kirchspielseinnahme
Kirchspielfrone
Kirchspiel(s)fuhre
Kirchspiel(s)gebrauch
Kirchspielsgeding
Kirchspielsgemeine
Kirchspiel(s)genosse
Kirchspiel(s)gerechtigkeit
Kirchspiel(s)gericht
Kirchspielsgeschworene
Kirchspielsgevollmächtig(t)e
, m.
ursprünglich zur Erledigung bestimmter Aufgaben, später auf Lebenszeit ernannter oder gewählter Gevollmächtigter eines Kirchspiels
- 1643 Dithmarschen/StaatsbMag. VII 65
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- 1668 Dithmarschen/Westphalen,Mon. III 1807f.
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- sind auch in publicis gewisse landes- und kirchspiels-gevollmaechtige verordnet, welche auf die gemeine landes- und kirchspiels-wolfahrt gute acht haben1668 Dithmarschen/Westphalen,Mon. III 1900Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- aus jedem kirchspiele versammeln sich diese [d. Wahlberechtigten aus d. bauernstand] in der kirche und wählen unter sich, nach stimmenmehrheit, einen kirchspiels-gevollmächtigten ...1806 SammlPommGes. I 302
- Westphalen,Mon. III 1894
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