Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspiel(s)junker

Kirchspiel(s)junker

, m.

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Gutsherr in einem Kirchspiel 
  • 1587 NStaatsbMag. I 854
  • hader und unwille ... zwischen den kirchspiel-junkern und pastoren
    1600 EstRitterLR. 95
  • Anf. 17. Jh. MLiv. II NoldeHändel 36
  • sollen die kirchenvorsteher ... denen successoren von den einnahmen und ausgaben ihre rechnung, mit zuziehung etlicher kirchspielsjunkern, ablegen
    1650 EstRitterLR. 470