Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspielsrechnung

Kirchspielsrechnung

, f.


I Verzeichnis der Einnahmen und Ausgaben eines Kirchspiels 
II
übertragen: die Versammlung oder der Tag der Rechnungslegung
  • von solcher ausgabe ... soll er [Pastor] ... bey der kirchspiels rechnung jährlich die rechnung den juraten und männern auflegen
    1719 SchleswHSchulO. Reihe II Bd. 3 Heft 2 S. 270
  • diese crayss tage ... existirten in ganz Westphalen unter dem namen von amtstagen oder erbentagen, kirchspiels rechnungen usw., wurden aber ... in mehreren provinzen zerstöhrt
    1808 Botzenhart,Frhr.v.Stein II 400
III die Einnahmen des Kirchspiels 
  • kein heimberger oder vorstand kann zu solchen ausgaben, wenn sie nicht aus der gemeinds- oder kirchspielsrechnung bestritten werden koͤnnen, ohne ... genehmigung des amtes gelder erheben lassen
    1802 WeistNassau I 34
IV Rechnungslegung beim Holzding 
  • [das Amt des Holzmeisters sei es,] achtung zu geben, was und wie viel zeit seines jährlichen amts in gewalts gehauen und verkauffet werden ... item daß er müsse von allem solchen kirchspielsrechnung thun. item die kirchspielszinßen und vorgebrachte rügen ... eintreiben
    1658 Westerwald/GrW. I 606