Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspielsvicaria

Kirchspielsvicaria

, f.

Grundwort lateinisch vicaria 
1Kapelle (I), die mit bestimmten Einkünften ausgestattet ist und von einem Vikar versorgt wird
  • daß die kirspelß vicaria ... mit diesen clausulis gestifftet und fundirt, daß ... jederzeit in casu vacantiae eine zum catholischen priestern qualificirte person und zwaeren mit expreßlichen consensu deß zeitlichen pastoris ... präsentirt werden solle
    1666 JbWestfKG. 14 (1912) 218