Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspielsvicaria
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Kirchspielsvicaria
, f.
Grundwort lateinisch vicaria
1Kapelle (I), die mit bestimmten Einkünften ausgestattet ist und von einem Vikar versorgt wird
1Kapelle (I), die mit bestimmten Einkünften ausgestattet ist und von einem Vikar versorgt wird
- daß die kirspelß vicaria ... mit diesen clausulis gestifftet und fundirt, daß ... jederzeit in casu vacantiae eine zum catholischen priestern qualificirte person und zwaeren mit expreßlichen consensu deß zeitlichen pastoris ... präsentirt werden solle1666 JbWestfKG. 14 (1912) 218