Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspiel(s)vogt

Kirchspiel(s)vogt

, m.

weltlicher Vorsteher eines Kirchspiels mit richterlichen und Verwaltungsaufgaben
  • 1577 StaatsbMag. VII 727
  • landrede edder carspelsvoͤgte 
    1598 Neocorus,Ditm. II 244
  • es sollen aber diese vergleiche und abhandlungen ... vor unserm land- oder kirchspielvogt geschehen und durch den kirchspielschreiber in ein dazu verordnetes sonderbares buch oder protocoll ... verzeichnet und eingeschrieben werden
    1623 Schleswig/QNPrivatR. II 1 S. 540
  • sollen ... in jedem dorff die kirchspiel- und hardesvöigte, wann dieselbe daselbst ihre wohnung haben, ... fleissige auffacht ... geben
    1636 Schleswig-Holstein/ArchKathKR. 79 (1899) 655
  • damit das gericht jederzeit mit redlichen und verstaͤndigen leuten moͤge bestellet werden, sollen auf toͤdtlichen hintritt eines kirchspiel-vogts von denen zu verrichtung der praesentation aus allen dorfschaften des vacirenden kirchspiels deputirten ... drey qualificirte verstaͤndige persohnen aus des landes deputirten und anderen vornehmen eingesessenen des kirchspiels praesentiret und einer aus den praesentatis von unserm amtmann zum kirchspiel-vogt erwaͤhlet ... werden
    1642 CCHolsat. II 721
  • 1643 Dithmarschen/Hackmann Mantissa 55
  • 1666 ZSchleswHolst. 3 (1873) 246
  • weiß man jetzo von keinen ambtmann, sondern ein land-voigt nebst ihm zugeordneten 11 kirchspiel-voigten führen im nahmen des hertzogen mixtum & merum imperium
    1668 Westphalen,Mon. III 1900
  • [Verfügung, daß] alles was bei kirchspielszusammenkuͤnften von dem kirchspielvogt ... gevollmaͤchtigten und deputirten vorgetragen wird, auch was sonsten uͤberall des kirchspiels vorstehung betrifft, alles ordentlich per majora concludiret ... werden soll
    1683 Dithmarschen/StaatsbMag. VII 67
  • unserm kirchspiel-voigt als unserm morgensprachs-herrn
    1699 CCHolsat. III 1372
  • acker und wischen ... niemand ... ohne des kirchspielvoigts vorwißen verhaͤuren mag
    um 1700 Seestern-Pauly 75
  • sind auch von den kirchspiel-voͤgten die auf den ... oͤffentlichen jahrmaͤrkten entstehende streitigkeiten in continenti muͤndlich zu erledigen ...
    1743 CCHolsat. II 382
  • 1748 ActaOsnabr. I 146
  • 1757 CCHolsat. Nebenbd. II 1023ff.
  • 1758 Estor,RGel. II 919
  • 1771 SystSammlSchleswH. II 1 S. 437
  • 1784 SystSammlSchleswH. II 1 S. 451
  • 1785 Krünitz,Enzykl. 35 S. 544
  • die befugniß, das caspelding zu veranstalten, wird caspelrecht, derjenige aber, welcher bey dem caspeldinge das wort fuͤhret, caspelvoigt genannt
    1800 RepRecht V 161
  • 1818 StaatsbMag. VII 771
  • die kirchspielvoͤgte in Holstein haben das recht, ein guͤtliches verhoͤr abzuhalten, in dringenden faͤllen gerichtliche mandate zu erlassen; sie besorgen die insinuationen und alle mit der execution verbundene geschaͤfte. in Ditmarschen sind sie zugleich obervormuͤnder und haben in ganz geringfuͤgigen sachen die entscheidung. daß sie zugleich, wo keine hausvoͤgte sind, die geschaͤfte derselben besorgen, ist bereits bemerkt worden
    1825 Falck,SchleswHolstPrR. I 94
  • 1826 StaatsbMag. VI 458
  • 1827 StaatsbMag. VII 68
unter Ausschluss der Schreibform(en):