Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchspielszins

Kirchspielszins

, m.

Abgabe an ein Kirchspiel 
  • [das Amt des Holzmeisters sei es,] achtung zu geben, was und wie viel zeit seines jährlichen amts in gewalts gehauen und verkauffet werden ... item daß er müsse von allem solchen kirchspielsrechnung thun. item die kirchspielszinßen und vorgebrachte rügen ... eintreiben
    1658 Westerwald/GrW. I 606
unter Ausschluss der Schreibform(en):