Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kirchweihschutz
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Kirchweihfreiung
Kirchweih(en)friede
Kirchweihgeld
Kirchweihgerechtigkeit
Kirchweihgericht
Kirchweihhüter
Kirchweihjahrmarkt
Kirchweihmahlzeit
Kirchweihmarkt
Kirchweihruf
Kirchweihschutz
, m.
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vgl.
Kirchtagschutz
I
meist der Dorfherrschaft zustehendes Aufsichtsrecht über die Kirchweihe (I 2 und 3)
- den kürchweyhschutz haben beide herrschaften zuegleich und miteinander gehalten1593 WürtLändlRQ. I 174Faksimile (ca. 50 KB)
- das dorf I. mit aller oberkeit, gewaltsam, ... kirchweihschutz ... gehört einem erbaren rat und dem hospital zue Nördlingen1625 WürtLändlRQ. I 188Faksimile (ca. 56 KB)
- 1650 BayrJbVk. 1959 S. 99
- ich der castner aber habe in F. zu gebreuchlicher stund in euer hochfürstlichen gnade nahmen den kirchweyheschuz durch hischigen ambtknecht ausruffen und mit gebreuchlichen losschüssen einschießen und den tanz aufführen lassen1669 Kramer,VolkslBamberg 116
- 1687 FinsterwalderObs. II 429
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- 1698 BadW. 173
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- wie in den staͤdten also pflegen auch in doͤrffern gewisse jahrmaͤrkte oder kirchweyhen gehalten zu werden, deren ... kirchweyh-schutz auch ein zeichen der territorial-superioritaͤt ist, vielleicht weil es bey kirchweyhen ohne schlaͤge und andere freveln nicht abgehet, die gestraffet werden muͤssen1705 KlugeBeamte I2 407Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1730 MainfrJb. 14 (1962) 268
- [es gibt Verwirrung u. Streit,] weil von der fraisch auf den kirchweischutz, von diesem auf das ius episcopale, so dann hievon auf das ius territoriale geschlossen zu werden pfleget1734 Ludewig,Anzeigen I 898Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- kirchweih-schutz ... beschuͤtzung der kaͤuffer und verkaͤuffer, der wirthe und der gaͤste, durch obrigkeitliche anstalten1741 Frisch I 516Faksimile - in Google Books
- 1762 Wiesand 633
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- den kirchweihschuz rechnet man hier zu lande auch noch ad jura hoffmarchialia ..., nicht aber den kirchenschutz ... oder jus advocatiae1770 Kreittmayr,StaatsR. 436Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die erbgerichte besizen die vollstreckende gewalt, sezen einen ins gut ... und ertheilen den kirchweihschuz1785 Fischer,KamPolR. I 554Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der kirchweih-schutz, und was dem anhaͤngig ist, mit platz und tanz zu halten, mit wein und bier schenken ... ist den niedergerichten anhaͤngig und wird an einigen orten im anfange oͤffentlich ausgerufen1786 Krünitz,Enzykl. 38 S. 432Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der kirchweyschuz ist ein ausfluß der polizeygerichtsbarkeit, wenn jedoch ein anderer solchen an einem ort hergebracht hat, so soll er ihm bleiben1801 NCCPruss. XI 493Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- 1804 v.Berg,PolR. IV 217
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III
Einnahmen aus dem Kirchweihschutz (I)
- wie es mit dem kirchweih-schutz, buße, frevel und dergleichen bewandt, auch wie hoch solche und andere intraden sich jaͤhrlich belaufen1773 Krünitz,Enzykl. II 233