Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kistenfallung

Kistenfallung

, f.

Übergabe des Brautschatzes einer Bauerntochter? oder Kistenfüllung (= Ausstattung der Braut, vergleiche DWB. V 858, Lasch-Borchling II 564; im DRWArch. erst aus dem 18. Jh. belegt) zu lesen?
  • die kistenfallung soll den dritten tag, wenn die brautlacht gehalten, geschehen
    1592 VestischeZschr. 7 (1897) 125