Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kistengewand

Kistengewand

, n.

wie Kistgerät 
  • zum kuͤstengewand oder geraden sollen gehoͤren der frauen allerley kleider, ist aber daran etwas von perlen behaft ..., die sollen gehoͤren zum erbe ... auch sollen zum kuͤstengewand gehoͤren ... ein schrein ... ein spanbette mit zwey betten ...
    1678 BautzenStat. 24
  • 1758 Haltaus 1091
unter Ausschluss der Schreibform(en):