Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kistengut
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Kistenfeger
Kistengeld
Kistengerät
Kistengewand
Kistengut
, n.
Sondervermögen eines Geschlechts (III) zur Unterstützung bedürftiger Angehöriger
- daß [einzelne Geschlechter], aus liebe gegen den ihrigen verleitet, unter sich gelter zůsamenlegen und under dem nahmen kistengůths verwalten laßen1740 BernStR. VII 1 S. 137Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"