Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klärblatt
Artikel davor:
Klammerbecherlein
Klammergeld
Klammernbrecher
Klammerpfennig
Klammmeß
Klank
klappen
Klapperhäuslein
Klapperpfennig
Klapperstein
Klärblatt
, n.
Gütezeichen auf Waren
- allda sollen solche [Tuche] durch 2 vereidete personen besichtigt, ... sollen an dem gleichen orte mit einem klärblatt bezeichnet werden und nachmals durch andere 2 zur völligen siegelung gelangen1640 Merschel,Rawitsch 24
Artikel danach:
klären
Klärnis
Klärung
Klassikalordnung
Klassikalversammlung
1Klauber
2Klauber
Klaubhafer
Klaubstecken