Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klärblatt

Klärblatt

, n.

Gütezeichen auf Waren
  • allda sollen solche [Tuche] durch 2 vereidete personen besichtigt, ... sollen an dem gleichen orte mit einem klärblatt bezeichnet werden und nachmals durch andere 2 zur völligen siegelung gelangen
    1640 Merschel,Rawitsch 24