Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klagauszug

Klagauszug

, m.

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Einwand, Einrede, Erwiderung gegen eine Klage (I) 
  • [drei Termine,] damit sich der beclagt ... statlich bedenncken moͤg, ob er ... die clag-auszug brauchen oder ... den clager vergnuͤegen ... woͤll
    1520 BairGO. II 2