Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klageantwort

Klageantwort

, f.

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Nbf. Klagsantwort 
2Antwort (I), Einlassung des Beklagten auf die Klage (I) 
  • ist denn nymant da von sinen wegen [d. geladenen Friedbrechers] czu der klagantwort, so frage der vorsprech ..., wy er nu gebaren schulle
    nach 1358 Rb.n.Dist. IV 21 Dist. 2
  • daß ein theil mit clagantwort nicht geschickt ..., soll ... ein burger ein halb ohrt ... zu bezahlen schuldig sein
    1572 AdelsheimStR. 659
  • das kammergericht erkennt ... nach eingegangener klagsantwort 
    1612 Merz,OPfalzBergw. 153
  • 1740 MünsterPolO. Kap. 18