Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klageantwort
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, f.
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Nbf. Klagsantwort
2Antwort (I), Einlassung des Beklagten auf die Klage (I)
2Antwort (I), Einlassung des Beklagten auf die Klage (I)
- ist denn nymant da von sinen wegen [d. geladenen Friedbrechers] czu der klagantwort, so frage der vorsprech ..., wy er nu gebaren schullenach 1358 Rb.n.Dist. IV 21 Dist. 2Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß ein theil mit clagantwort nicht geschickt ..., soll ... ein burger ein halb ohrt ... zu bezahlen schuldig sein1572 AdelsheimStR. 659Faksimile (ca. 65 KB)
- das kammergericht erkennt ... nach eingegangener klagsantwort1612 Merz,OPfalzBergw. 153
- 1740 MünsterPolO. Kap. 18
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