Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klagehören

Klagehören

, subst. inf.

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in der Verbindung Klage- und Antworthören soviel wie Gericht halten
  • die gewönliche sonntags ... durch rathgehen, clag vnd antwortthören, ... gewerb, handtierung, kauffen vnd verkauffen allermeyst entheyliget ... werden
    1587 ArchUFrk. 5, 2 (1839) 103