Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): klag(e)los
Artikel davor:
klag(e)haftig
Klagehaftige
Klagehaftiger
Klaghandel
Klageheller
Klag(e)herr
Klagehören
Klaglibell
kläg(e)lich
Klaglohn
klag(e)los
, adv.I klaglos erfallen = ohne Gefahr einer späteren Klageerhebung an jem. fallen
II klaglos erkennen = freisprechen
III klaglos machen = einen klagebegründenden Anspruch befriedigen und damit dem Kläger oder möglichen künftigen Kläger den Klaggrund entziehen
V klaglos (ur)teilen = freisprechen
VI klaglos verzeihen = ohne Möglichkeit einer späteren Klageerhebung verzichten
VII klaglos werden, sein, bleiben = einer Klage ledig werden, sein, bleiben
Artikel danach:
Klagmaß
Klagemeister
Klag(s)mittel
Klagnehmer
Klag(e)pfennig
Klagpön
Klag(e)punkt
Klag(e)recht
Klagrede