Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klag(e)schreiben
Artikel davor:
Klag(e)punkt
Klag(e)recht
Klagrede
Klagrichter
Klagrügung
Klag(e)sache
klagsam
Klagschaft
Klag(e)schatz
Klagschilling
Klag(e)schreiben
, n.
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II
wie Klageschrift (II)
- 1681 Spaten,Sekretariat. 1226
- ineptus libellus, ein unfoͤrmlich klag-schreiben1710 Nehring,Lex. 218Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- es bestehet ... ein klage-schreiben aus 3 stuͤcken ...1737 Zedler XV 857Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1766 NCCPruss. IV 458
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- das klageschreiben wird hier [im Anklageprozeß] so wie im buͤrgerlichen proceß foͤrmlich abgefaßt1798 RepRecht II 73Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- klageschreiben oder klaglibell1801 RepRecht IX 165Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- das anbringen der klage, welches beym schriftlichen verfahren durch die ueberreichung eines klagschreibens (libelli) geschieht1803 Grolman,GerichtlVerf. 323Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- unterschied eines nach gegenstaͤnden abgetheilten oder in paragraphen gefertigten klagschreibens von artikulirten libellen1804 Gönner,GemProz.2 I 89
- im klagschreiben soll ... der kläger und der beklagte ... benannt seyn1815 Gönner,EntwGesB. I 128Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
III
Kondolenzschreiben
- 1585 SchweizId. IX 1529
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- 1711 Rädlein 539
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