Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klagforderung

Klagforderung

, f.

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das in der Klage (I) enthaltene Begehren
  • in gepew sachen ... soll ... appellirt werden ... für ain rath, vngeacht, wie hoch die clagforderung gestelt were
    NürnbRef. 1564 fol. 56r
  • auf sein begehren von aller ansprache der klagforderung ... ledig erkannt werden
    1604 SolothurnStR. 15