Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klagfrevel

Klagfrevel

, m.? f.?

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Gerichtsbuße für ungerechtfertigt erhobene Klage
  • ein klagfrevell, namlich welcher dem schultheiß freventlich von einem anderm klagt, da ist meinem gnädigsten herrn ein libra heller zur klagfrevel verfallen
    1540 Eppingen 811
unter Ausschluss der Schreibform(en):