Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klaghafter

Klaghafter

, m.

wie Klaghafte (I) 
  • so der klaghaffter oder antworter nicht anwesendt were, ... soll der klaͤger zu gebürlicher zeit ... [dem] richter ... anzeygen
    1536 Gobler,GerProz. I 10r
unter Ausschluss der Schreibform(en):