Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klaghandel
Artikel davor:
Klaggeld
Klaggerichtsprotokoll
Klagsgeschrift
Klaggroschen
klaghaft
Klaghafte
Klaghafter
klag(e)haftig
Klagehaftige
Klagehaftiger
Klaghandel
, m.
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(summarischer) Prozeß
zu
Handel (IX)
- klaghändel der pfarrherren wider ire zuhörer oder der zuhörer wider ire pfarrherren [vor d. Konsistorium]1584 Preußen/Sehling,EvKO. IV 126Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- wann ein underthann in claghändln durch die grundambtleut erfordert wirdt und nicht erscheinet, ist er auf erste forderung ainen taller straff [schuldig]nach 1620 OÖsterr./ÖW. XIII 402
- alle hader-, rauf- und greunhändel under der burgerschaft ..., nicht weniger andere klaghandel1638 NÖsterr./ÖW. VIII 957 Anm.Faksimile (ca. 56 KB)
- alle clag- und injurihändl sein von alters bei ieder herrschaft gruntrichter ... abgehandlet wordenum 1660 NÖsterr./ÖW. VIII 124Faksimile (ca. 47 KB)
- wer nun sowohl in clag- alß anderen händlen bei der canzlei waß anzubringen hat, solle solches an den bestimbten gerichtstägen vornemben1701 OÖsterr./ÖW. XIII 243
- 1763 JbMittelfrk. 45 (1896) 90
- summarische klaghaͤndel1774 Wagner,Civilbeamte I 39Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der landmann unterscheidet in seiner einfalt ... prozesse und klaghändel. unter letztere rechnet er diejenigen rechtsstreitigkeiten, vielmehr rechtsverweigerungen, wo es seiner ... meinung nach nichts weiter bedarf als des klagbaren anbringens bei gericht und eines vorstandes mit seinem gegner vor demselben. prozesse dagegen sind ihm ... rechtsstreitigkeiten mit verwickelten factischen und rechtsfragen ... und wo man ... einen advocaten haben muß1830 Puchta,Justizämter II 301 Anm.Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Artikel danach:
Klageheller
Klag(e)herr
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Klaglibell
kläg(e)lich
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klag(e)los
Klagmaß
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