Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klag(s)mittel
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Klag(s)mittel
, n.
Klageerhebung (oder Beschwerde?) als Mittel zur Durchsetzung eines Rechtsanspruchs
- besondern wann er von seinem gegentheil unbillich beleidiget wird, soll er sich bey des gegentheils obrigkeit durch ordentliche klag-mittel gebuͤhrender massen beklagen1688 Beckmann,Idea 118Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- 1780 SteirEinl. 14
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