Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klag(s)mittel

Klag(s)mittel

, n.

Klageerhebung (oder Beschwerde?) als Mittel zur Durchsetzung eines Rechtsanspruchs
  • besondern wann er von seinem gegentheil unbillich beleidiget wird, soll er sich bey des gegentheils obrigkeit durch ordentliche klag-mittel gebuͤhrender massen beklagen
    1688 Beckmann,Idea 118
  • 1780 SteirEinl. 14