Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klapperstein

Klapperstein

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Stein, der insb. von zänkischen Frauen als Schandstrafe getragen werden muß
  • uf sontag nach mittelfasten hat B. S. um die kirche vor dem creuz umgetragen den klapperstein 
    1517 Elsass/DWB. V 978
  • ein weiberangesicht mit ausgestreckhter zungen, daran ein mahlenschloß, alles von stein, ohngefähr fünff unnd zwanzig pfund schwär, gemacht, der klapperstein 
    17. Jh. ElsWB. II 599
  • 1727 Alsatia 1851 S. 36