Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klapperstein
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, m.
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Stein, der insb. von zänkischen Frauen als Schandstrafe getragen werden muß
- uf sontag nach mittelfasten hat B. S. um die kirche vor dem creuz umgetragen den klapperstein1517 Elsass/DWB. V 978
- ein weiberangesicht mit ausgestreckhter zungen, daran ein mahlenschloß, alles von stein, ohngefähr fünff unnd zwanzig pfund schwär, gemacht, der klapperstein17. Jh. ElsWB. II 599
- 1727 Alsatia 1851 S. 36
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