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1Klaue

, f. u. m.
I (mit starker sinnenhafter Vorstellung) Fuß (vielleicht auch Teil des Fußes) bäuerlicher Nutztiere
  • 1 als Grundlage der Strafzumessung bei Tierschaden
  • 2 im Plural Ausdruck für das Tier als Abgabe
II in übertragener Bedeutung
  • 1 Bruchteil eines vollen Waldnutzungsrechts, meist wohl ein Viertel
  • 2 Holzmaß, eigentlich die dem anteiligen Waldnutzungsrecht entsprechende Berechtigungsmenge an Holz
  • 3 Teil eines Kuhrechts (ein Achtel oder Viertel), ursprünglich Teil des Grasungs- oder Sömmerungsrechts, dann Teil einer veräußerlichen Mitgliedsrechts in einer Alpgenossenschaft
  • 4 kleines Feldmaß, ein Achtel einer Winterfuhre, dh. der Feldertragsmenge für die Winterfütterung von einem Stück Vieh

2Klaue

, f.
I Geltungsbereich einer Reihenamtsverfassung, Teil eines größeren oder kleineren Rechtsgebiets, in dem das Richteramt (insbesondere das Deichrichteramt) im Turnus von den Inhabern bestimmter Höfe wahrgenommen wird (ausgehend vom Recht am Reihenamt scheint teilweise auch die berechtigte Hofstelle gemeint zu sein)
II Verzeichnis der amtsfähigen Hofstellen zur Festsetzung des Turnus
III der Turnus, das Umlaufen der Ämter, wobei das Wort mitunter in erweiterter Bedeutung die Einrichtung selbst bezeichnet
Verzeichnis der in den einzelnen 2Klauen (I) zum Richteramt zugelassenen Grundbesitzer, ihrer Reihenfolge und wohl auch ihrer Rechtssprüche
wie 2Klaue (II) 
der als Erbgrundbesitzer in einer 2Klaue (I) Ansässige
Ordnung über Alprechte
I Viehsteuer
II Abschußgebühr für Raubvögel und Wildenten
  • 1 in Bayern Steuer auf die Klostergüter
  • 2 als Militärsteuer im Hochstift Würzburg (vom 10. Mai 1450, vergleiche ArchUFrk. 51 (1909) 192-196)
  • 3 im Egerland Besteuerung adliger Landbesitzer durch die Stadt Eger
  • 4 in der Pfalz und in Schlesien
  • 5 im Territorium Reuß, wohl nur alle 5 Jahre von frondienstpflichtigen Gütern erhoben
II Weidegeld für die Hirten, Hirtenpfründe (I) 
Zoll vom Rindvieh