Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kleiderordnung

Kleiderordnung

, f.

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seit dem frühen 17. Jh. übliche Bezeichnung für die im Rahmen des Polizeirechts (vgl. Polizeiordnung) verselbständigte Einzelordnung über die Kleidung der Untertanen zur Vermeidung von übermäßigem Luxus
unter Ausschluss der Schreibform(en):