Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kleiderordnung
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Kleezehnt
Kleibegeld
Kleibermeister
Kleid
kleiden
Kleideramt
Kleid(er)geld
Kleidergesetz
Kleidergut
Kleiderherr
Kleiderordnung
, f.
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seit dem frühen 17. Jh. übliche Bezeichnung für die im Rahmen des Polizeirechts (vgl. Polizeiordnung) verselbständigte Einzelordnung über die Kleidung der Untertanen zur Vermeidung von übermäßigem Luxus
- kost- und kleiderordnunge1604 CCMarch. V 1 Sp. 72Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- oJ. Eisenbart,KleidO. weitere Belege s. insb. 163ff.