Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kleinpfand

Kleinpfand

, n.

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Pfand von geringerem Wert
  • [wenn] die 14 tag tilation vorüber, noch keine zalung erfolgt, ... ds kleinpfandt zu erkennen vnd abholen zu lassen
    1597 HessChr. 9 (1920) 108