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Klerk

, m., Klerik, m.
j., der mit den (idR. nur den) niederen geistlichen Weihen versehen ist, zU. Laien einerseits und Priester bzw. Mönch andererseits; auf Grund seiner Schreib- und Lesekundigkeit wird der Klerk häufig als Schreiber und Notar verwendet, wobei Klerk schließlich auch den Schreiber ohne jede geistliche Weihe bezeichnen kann (im einzelnen schwer zu unterscheiden)
I dem geistlichen Bereich zuzuordnen
II eher dem weltlichen Bereich zuzuordnen
  • 1 Schreiber
  • 2 Deichschreiber
  • 3 geschworen Klerk Geheimschreiber
  • 4 Schüler (einer Lateinschule, oft mit institutionell-klösterlichem Charakter)
Schreiberamt
von einem Klerk (II 1 - 3) geführtes Register über Rechtsgeschäfte