Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klient
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, m.
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aus lateinisch cliens im 16. Jh. entlehnt
"Schutzbefohlener eines Rechtsanwalts'
"Schutzbefohlener eines Rechtsanwalts'
- das sie sich vnterschiedlich vnser vnd vnser sachen annemen, als die aduocaten jrer clienten1549 Schulz,FremdWB. I 347