Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klient

Klient

, m.

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aus lateinisch cliens im 16. Jh. entlehnt
"Schutzbefohlener eines Rechtsanwalts'
  • das sie sich vnterschiedlich vnser vnd vnser sachen annemen, als die aduocaten jrer clienten 
    1549 Schulz,FremdWB. I 347
unter Ausschluss der Schreibform(en):