Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klingenurteil

Klingenurteil

, n.

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von der Schwertklinge abgeleitet; Todesurteil
  • der freyman stellt das klingenvrthel. wenn das geschehen ist, zerbricht der richter sein stab
    16. Jh. SteirGBl. 6 (1885) 122
unter Ausschluss der Schreibform(en):