Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klosterdienst

Klosterdienst

, m.

wie Klosterdiener 
  • alle klosterdienst sollen einen frommen ... wandel führen, ... zu kirchen gehen, ... alle monat einmal beichten vnd communiciren, ... sich [nicht] erfrechen, nachtlicher weyl aussert dem kloster zu verbleiben
    1694 Argovia 2 (1861) 70