Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klosterflecken
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, m.
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(in der Größenordnung zwischen Dorf und Markt liegende) Siedlung in württembergischem Klosteramt (II) oder unter einer Klosterverwaltung
zu
Flecken
- 1553 Reyscher,Ges. XII 256
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- 1565 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 73
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- 1590 Reyscher,Ges. XII 452
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- 1592 Reyscher,Ges. XVII 1 S. 84
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- die sogenannte keer-gerichte, wie noch ... 1598 in dem reichenbacher-closter-amt ein solch keer-gericht üblich ware, indem, wann eine parthey sich über eine urthel beschwerte, dieselbe anstatt solcher weisung ire beschwerung dem richter zu verstehen gab und um erwählung zwölf anderer richter aus denen closters-flecken bathe, so auch geschehen mußte. von dieser änderung oder kehrung der richter wurden solche appellations-gerichte keer-gerichte benamset1752 Sattler,Würt. 145