Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klostergebühr

Klostergebühr

, f.

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das einem Kloster (II) gebührende Einkommen an Zinsen, Abgaben udgl., oder der dem einzelnen Klosterinsassen zustehende Anteil an der klösterlichen Versorgung?
  • berichtet wirt, das große vngleicheit in außteilung der clostergebur vnd hebung verübet werde, also das etzlige, vnd zwar die meisten ..., carirn ..., dagegen aber etzligen weinigen durchaus nichts mangeln muß
    1629 Bohlen,Bohlen II 170