Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klostergüteraufkunft

Klostergüteraufkunft

, f.

Einnahme eines Klosterguts (I) 
  • die unß [Hzg.] ... angehörende clöstergueter intraden und uffkunften können nicht beßer ..., dan daß derer etzliche zu desto reicherer außbringung der pro tempore wesende profeßoren ... verwendet, angelegt werden
    1629 Frensdorff,HannKlosterfonds 5