Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klosterstelle

Klosterstelle

, f.

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Platz, Pfründe (II) in einem Kloster (II) 
  • cantzley-taxa:] fuͤr eine praesentation eines canonicats oder closterstelle 3 [thl.]
    1663 CCOsnabr. I 1 S. 221
  • 1684 NeuenwaldeUB. 293
  • 1704 CCLuneb. I 781
  • 1731 Dähnert,Samml. II 1033
  • wann nun jetzterwehnte eigenschafften [protestantische Religion, eheliche Geburt, angesehener Stand, Gesundheit, Alter von 20 Jahren] bey eingeborenen landes-kindern sich finden und selbige um eine ledige closterstelle bey uns ansuchen, wollen wir ihnen vor auslaͤndischen den vorzug goͤnnen
    1737 BrschwLO. I 618
  • [Übschr.:] von der erledigung und wiederbesetzung der closter-stellen 
    1737 BrschwLO. I 630
  • die klosterstellen sind ... häufig als pensionen anzusehen
    1795 Schnaubert,KirchR. 307
  • 1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 250
  • konnte keine kloster-jungfrau ihre kloster-stelle ... abtreten oder ... verkaufen, ... da dieses zum nachtheil der beanwarteten gereichen wuͤrde
    1832 Schlegel,KirchG. III 105