Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klosterstelle
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Klostersekretär
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Klosterstand
Klosterstatt
Klosterstatut
Klosterstelle
, f.
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Platz, Pfründe (II) in einem Kloster (II)
- cantzley-taxa:] fuͤr eine praesentation eines canonicats oder closterstelle 3 [thl.]1663 CCOsnabr. I 1 S. 221Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin - PK
- 1684 NeuenwaldeUB. 293
- 1704 CCLuneb. I 781
- 1731 Dähnert,Samml. II 1033
Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- wann nun jetzterwehnte eigenschafften [protestantische Religion, eheliche Geburt, angesehener Stand, Gesundheit, Alter von 20 Jahren] bey eingeborenen landes-kindern sich finden und selbige um eine ledige closterstelle bey uns ansuchen, wollen wir ihnen vor auslaͤndischen den vorzug goͤnnen1737 BrschwLO. I 618Faksimile - in Google Books
- [Übschr.:] von der erledigung und wiederbesetzung der closter-stellen1737 BrschwLO. I 630Faksimile - in Google Books
- die klosterstellen sind ... häufig als pensionen anzusehen1795 Schnaubert,KirchR. 307
- 1798 Bischoff,Kanzlei. II 1 S. 250
Faksimile - digitalisiert von der Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel
- konnte keine kloster-jungfrau ihre kloster-stelle ... abtreten oder ... verkaufen, ... da dieses zum nachtheil der beanwarteten gereichen wuͤrde1832 Schlegel,KirchG. III 105