Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klostervisitation

Klostervisitation

, f.

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I Besuch der aufsichtsberechtigten Instanz bei einem Kloster (I/II) zur Überprüfung des klösterlichen Lebens und der Vermögensverhältnisse
II
  • der herzogliche kirchen-rath ist eines der hohen landes-collegien, zur oberaufsicht und verwaltung des ... geistlichen guths angeordnet; wurde in aͤlteren zeiten à visitando der closter-haushaltungen die cloͤstervisitation genennt und bestehet in einem director ... und politischen raͤthen ... nebst zwey kirchenkastens-verwaltern ... er ist von dem consistorio ganz unterschieden
    1788 Württemberg/Moser,ForstArch. I 63 Anm. 2.