Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klucke

Klucke

, f.

vom polnischen kluka Haken
gekrümmtes Stück Holz (Wurzel) als Schulzen- od. Botschaftszeichen, das beim Aufruf zur Gemeindeversammlung nach bestimmter Reihenfolge von Hof zu Hof umgeschickt wird