Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Klüppelchen

Klüppelchen

, n.

wie Klüppel (II) 
  • erstlichen solle sich der vogt ... auff ein gelegenn platz setzen vnd der gerichtsbott solle ihme ein kluppelgen geben, damit der vogt den friden ... anzeigen thuth
    17. Jh. Niederrhein/DRWArch.