Kluftmeister, m.
Kluftmeister, m.
Aufsichtsbeamter innerhalb einer Kluft (III)
- 1. Hälfte 15. Jh. GroningenStB. 7 [hierher? vgl. MnlWB. III 1600] Faksimile
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in dem dorfe sollen außer denen bauerrichtern vier kluftmeister bestellet und diese in bauerschaftl. angelegenheiten von denen bauerrichtern zu rathe gezogen werden1740 OstfriesBauerR. 166