Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Knappe

Knappe

, m.
im älteren Sprachgebrauch im wesentlichen bedeutungsgleiche Nebenform zu Knabe 
I vor allem jugendlicher, aber auch älterer Mensch männlichen Geschlechts
II im Rittertum: noch nicht zum Ritter geschlagener Sohn eines Ritters, Angehöriger der niedrigsten Stufe des Ritterstandes
  • -- k. von dem wappen Herold
  • -- übertragen auf bürgerliche Kriegshauptleute
III im Berufsleben
  • 1 dienende Person: Matrose, Dienstbote, Gehilfe, Knecht
  • 2 insbesondere im Handwerk: Geselle (IV 1), vor allem bei den tuchherstellenden Gewerken, selten auch Lehrling
    • -- Lehrling
  • 3 unter Tage arbeitender Bergarbeiter
  • 4 Stadt- und Gerichtsdiener
  • 5 Grundholde (I), Bauer