Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Knappkuchen

Knappkuchen

, m.

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volkstümliche Bezeichnung für einen schlechten Goldgulden mit nur 1/4 Goldgehalt (nach dem "knappenden" Geräusch beim Durchbrechen), Schrötter,MünzWB. 311
  • drey philippsgulden, sechs und dreissig knapkoichen 
    1589 DürenWQ. 190