Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Knechtleibeigenschaft

Knechtleibeigenschaft

, f.

verstärkend für Leibeigenschaft 
  • ein frey geborner ist [auch] der, welcher ... auß einem freygebornen vnd dem andern libertinen, das ist auß der knechtleibeygenschafft frey gelassenen, [geborn ist]
    1566 Göbler,Hdb. 87