Knecht(s)geld, Knechtegeld, n.

Abgabe
    auf Leibeigenschaft beruhende, später nur noch eine Anerkennungsgebühr für das Herrschaftsverhältnis darstellende Abgabe
    Abgabe zur Anerkennung der Gerichtsgewalt
    Abgabe zur Unterhaltung von Kriegsknechten
    Handwerkerabgabe
    Abgabe für die Gewinnung des Amtsschutzes und Eintragung in das Knechtebuch (II), ursprünglich wohl wie Knechtsgeld (I)
    das insbesondere aus Strafgeldern hervorgegangene Vermögen der in einer Bruderschaft zusammengefaßten männlichen Jugend im siebenbürgischen Dorf Scharosch
Entlohnung der Knechte (III)