Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Knüppel

Knüppel

, m.

Holzstecken

I als Wurfgeschoß bei Maßbestimmung
  • [die Länge einer Meile wird bestimmt] durch 30 mal 30 Würfe mit einem knüppel 
    1561 v.Künßberg,RechtlVk. 129
II als Botenzeichen
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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