Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Kobaltkammer

Kobaltkammer

, f.

Sammelstelle und Behörde, an der die Erträge aus dem Kobaltabbau für den Landesherrn verwahrt und verwaltet werden
  • 1684 ZWortf. 13 (1911/12) 111
  • vorschrifften, wie ... die kobalde ... in die churfuͤrstliche kobald-cammer geschafft ... werden sollen
    1748 Sachsen/Otia Metallica ... (Schneeberg 1748) 53