Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Koberbrief
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Knüttelstrafe
knutten
Knütter
Knuwer
Koadjutor
Kobaltkammer
Kobaltkontrakt
Kobaltpartieren
Kobaltsüberreiter
Kobelgut
Koberbrief
, m.
im Elsaß gerichtliche Urkunde, die den Zugriff auf das Vermögen des Schuldners ermöglicht
vgl.
Erkoberungsbrief
- erkennent ... die schöffen, ... das die urteil also geben sint, also die briefe wisent und do inne beschriben ist, so sol sü denne der gerihtes schriber besigeln, und nit vor noch nach nieman kein kober briefe geben, er werde denne also gerehtvertiget an gerihte vor den schüffen1408 HagenauStatB. 162Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin (SBB)
- urtel, kober, satzung und alle ander briefe, ... die sollent ... under eins oberschultheisen tittel gesatzt und mit sinem sigel ... versigelt und gefertigt werden1519 SchlettstStR. 177Faksimile (ca. 82 KB)
- mag ... der cleger zue den nechstkommenden gerichtstagen die pfand ... vermög seines koberbriefs ervordern1554 SchlettstStR. 653Faksimile (ca. 78 KB)
- so ihme ... kein bezahlung begegnet, so soll der zinsherr laut des koberbriefs ... in die unterpfand eingesetzt werden1554 SchlettstStR. 655Faksimile (ca. 82 KB)