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Koch
, m.I männliche Person, die berufsmäßig in abhängiger Stellung Speisen zubereitet
II seit dem 14. Jh. auch als unabhängiger Gewerbetreibender (in Danzig Angehöriger eines nichtzünftigen Gewerbes um 1370, in München Zunftangehöriger im späten 15. Jh., in Hamburg Mitglied einer Bruderschaft im 16. Jh.), der auf Jahrmärkten und öffentlichen Plätzen kochen und seine Speisen anbieten, auch in seinem Hause verkaufen und Gastung (II 1) bieten darf
III Henker, Kurzform für Scharfkoch (vgl. Angstmann,Henker 45); Bezeichnung vermutlich von der Bestrafung durch "Kochen" oder "Sieden" abgeleitet (nur für Gent belegt)
Kochamt
, n.Kochgeld
, n., Kochsgeld, n.II Verpflegungsgeld
Kochlehen
, n.Kochrecht
, n.I Anspruch eines vertragsmäßig zur Schweinemast Verpflichteten auf Geld- oder Naturalvergütung anläßlich der Schlachtung
II ein neben dem Anspruch des Kochs (I) auf Entlohnung bestehender Geldanspruch, vielleicht aus dem ursprünglichen Recht auf die Speisereste entstanden (ZSchleswHolst. 47 (1917) 109 Anm. 1)
Kochzehnt
, m.Artikel danach:
Koddenlehen
Kodder
Kodizill
Kogge
Koggeschuld
Kohärenz
Kohlbergsordnung
Kohle
Kohlenakzisemeister