Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Koddenlehen

Koddenlehen

, n.

Bestimmungswort zu mnl. und mnd. kodde "Knüppel", vergleiche NlEtymWB. 341
wohl ein einfaches Dienstlehen wie das des Büttels, dem der Knüppel als Amtszeichen dient
bdv.: Kolbenlehen
vgl. Kodder