Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Köbler

Köbler

, m.
Häusler, der ein kleines Haus (Kobel) besitzt und Feldwirtschaft betreibt, aber in der Regel kein eigenes Gespann hat und häufig um Taglohn arbeitet; vorwiegend in der Oberpfalz und Franken gebräuchlich