Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Königsgold

Königsgold

, n.

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Münzgold mit dem richtigen Feingehalt?
  • [die englischen Nobeln] halden vierundzwenczigstehalb krat pfeyns goldis, das ist gerechent vor konigisgoldt 
    1439 HanseRez.2 II 223